Unsere Leistungen

SOS - Der kieferorthopädische Notfall

Zum Glück gibt es in der Kieferorthopädie keinen echten Notfall. Ausführliche SOS- Maßnahmen und Tipps geben wir bei Einsetzung der herausnehmbaren bzw. festsitzenden Klammer schriftlich als Information mit.

Eigenlabor

Unsere Zahntechnikerin ermöglicht die Anfertigung von herausnehmbaren Apparaturen innerhalb kürzester Zeit. Reparaturen können daher, in der Regel, innerhalb eines Tages durchgeführt werden.

Kosten

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine kieferorthopädischen Behandlungsbeginn bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Allerdings müssen bestimmte Fehlstellungen vorliegen, die den Anforderungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) entsprechen. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernehemen. Die Verwendung innovativer und ästhetischer Techniken und Materialien, die über die Grundversorgung hinausgehen, werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Zusatzversicherungen können sinnvoll sein. Privat Versicherte haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von ihrem individuellen Versicherungstarif. Informationen und Vergleiche hierzu können Sie der Waizmanntabelle entnehmen. Den Link finden Sie unten in der Linkliste.

Überweisungsservice

Die kieferortopädische Erstvorstellung der Patienten ist mit ca. 6 Jahren, im frühen Wechselgebiss, optimal. Wenn keine Frühbehandlung indiziert ist, ist eine weitere kieferorthopädische Vorstellung während des späten Wechselgebisses sinnvoll, d.h. bevor alle Milchzähne herausgefallen sind. Selbstverständlich werden Sie schriftlich über die Diagnose informiert und die Therapie mit Ihnen abgestimmt!

Termine

Bitte vereinbaren Sie Ihre Termine telefonisch (0 51 39/40 28 88).
Wir sind täglich Montag bis Donnerstag von 9-17 Uhr und Freitag von 9-13 Uhr zu erreichen.

Links